§7 Luftsicherheitsgesetz überprüft

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§7 Luftsicherheitsgesetz überprüft

Alle unsere Mitarbeiter sind gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz überprüft. Teilnahmebescheinigungen der 4 Stunden-Schulung (anerkannt durch LBA) sind vorhanden.
Alle Schulungen in diesem Rahmen sind absolviert. Bei Frachtkontrollen wie X-RAY / Sniffing / Handsearch u.v.m. sind wir auch ihr starker Partner.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage
Ihr Goldstück Team

 

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